VorpensionierungUngewissheit vermeiden

Der in den Statuten der Stiftung RESOR verankerte Anspruch auf Leistungen bei frühzeitiger Pensionierung beginnt frühestens drei Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rücktrittsalter. Dadurch soll Arbeitslosigkeit mit den daraus entstehenden Ungewissheiten vermieden werden.

Die Möglichkeit zur Vorpensionierung beginnt drei Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter. Die Rente wird aufgrund des während 
36 Monaten vor dem Austritt massgebenden Einkommens ermittelt. Sie entspricht 80% dieses Einkommens und beträgt zwischen CHF 45‘600.- und CHF 57‘600.- pro Jahr.

Beendigung der Erwerbstätigkeit

Die Leistung wird auf Anfrage des Versicherten überwiesen, sofern er seine Erwerbstätigkeit aufgibt und auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung verzichtet. Die maximale monatliche Rente beläuft sich auf CHF 4‘800.- pro Monat.

Was tun um eine Vorpensionierungsrente zu beziehen? 
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