StiftungsratStiftungsrat

Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung RESOR. Er setzt sich aus mindestens 16, maximal 24 Mitgliedern zusammen und wird durch diejenigen Organisationen ernannt, welche den Kollektivvertrag für die vorzeitige Pensionierung im westschweizerischen Ausbaugewerbe (KVP) unterzeichnet haben. Er erfüllt sämtliche Aufgaben, welche nicht einem anderen Organ der Stiftung zugeteilt wurden.

Die Administration und die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde werden durch die Verwaltungszentrale wahrgenommen. Sofern keine Vollversammlung notwendig ist, werden gewisse Entscheide direkt durch das Arbeitsbüro gefällt.

Paritätische Organisation

Der Stiftungsrat ist paritätisch zusammengesetzt, d.h. er enthält die gleiche Anzahl Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Die Mitglieder des Stiftungsrats sind zudem alle im Handelsregister eingetragen. Falls der Präsident einem Arbeitgeberverband angehört, wird der Vizepräsident, zur Sicherung des Gleichgewichts, aus Gewerkschaftskreisen gewählt und umgekehrt.


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